Islamische Scharia versus Menschenrechte?
Maqasid al Scharia:
Islamische Scharia versus Menschenrechte?
von Mohamed Ibrahim, M. A.
Awis: In vier Schritten und einer Schlussbetrachtung setzt sich der Autor mit der Klärung der Antwort auf dieser Frage auseinander. Der Ansatz dieser Auseinandersetzung ist die analytische Betrachtung des Begriffs „Scharia“. Es gelingt ihm, diesen Begriff zu beleuchten und zu erklären, was hinter ihm verborgen ist. Damit war es ihm möglich, die Problematik der Rechtsentwicklung, der Begründung von Normen des sozialen Handels, sowie die des Kausalitätsprinzips und ihrer Beziehung zur Abänderbarkeit dieser Normen zu behandeln. Im zweiten Schritt geht es dem Autor darum, Klarheit über die Ziele (Maqasid) der Scharia zu verschaffen. Er stellt anhand von Meinungen klassischer Autoren wie Al Guwajny und seines Schülers Abu Hamed Al Gazaly sowie Abu Ishaq Al Schatiby, dar, dass die Scharia den Zweck verfolgt, Nutzen für die Menschen zu bringen und Schaden von ihnen abzuwenden. „Mit dem Begriff »Menschen« sind keineswegs nur die Muslime gemeint, sondern alle Menschen, unabhängig ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Nationalität, Hautfarbe, ihres Glaubens oder ihrer Sprache, da sie nach dem islamischen Glauben alle Kinder Adams sind und zusammengehören.“ Da der Nutzen aus Sicht dieser Gelehrten von der Erfüllung der menschlichen Bedürfnisse untrennbar ist, war die Beschäftigung mit dem Begriff „Bedürfnisse“ unausweichlich. Es folgt dann der dritte Schritt, in dem auf den Begriff „Bedürfnis“ aus Sicht von Psychologen wie Abraham Maslow, Soziologen wie K.O. Hondrich und Friedensforscher wie J. Galtung eingegangen wird. Vor allem hebt der Autor den Versuch von J.Galtung, die Menschenrechte mit den menschlichen Bedürfnissen zu begründen, hervor. Damit hat er den Weg zur Klärung der menschlichen Bedürfnisse aus islamischer Sicht und ihre Beziehung zu den Menschenrechten im vierten Schritt geebnet. Hier kommt er, im Kontrast zu dem Dreieckskonzept der Bedürfnisse von Abraham Maslow, auf das „Drei- Stufen-System der Bedürfnisse“ zu sprechen. Hierbei werden die menschlichen Bedürfnisse in notwendige, benötigte und Ergänzungsbedürfnisse unterteilt. Entscheidend ist die Unterteilung der ersten Stufe in Bedürfnisse zum Schutz der fünf elementarer Gütern des menschlichen Daseins, als Kern der ersten Generation von Menschenrechten. Es wird hervorgehoben, dass nicht nur die Idee der Menschenrechte mit der islamischen Scharia vereinbar ist, sondern auch, dass das oberste Ziel der islamischen Scharia darin besteht, die Menschenrechte zu schützen. Nun folgt eine kritische Schlussbetrachtung, in der u. a. „Die Diskrepanz zwischen dem, was als höchstes Ziel der islamischen Scharia gilt und der Realität der Muslime, in der Menschenrechte nicht respektiert, geschweige denn praktiziert werden.“, bedauert wird.


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