Islamische Normen
Die Normen und ihre Kategorien aus Islamischer Sicht
Mohamed Ibrahim, M. A.
In einem der Teilbereiche der Wissenschaftsdisziplin Usul al fiqh werden die Normen, der Normgeber und der Normadressat behandelt. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit den Normen und ihren zwei Kategorien, die sogenannte Aufforderungs- und kausalen Normen, die man als „Wenn - Dann“ Normen bezeichnen kann. Unter den Aufforderungsnormen wird z.B. der Unterschied zwischen der persönlichen und der gemeinschaftlichen Pflicht deutlich: gemeinschaftliche Pflicht ist die Pflicht, die von der Gemeinschaft (unmittelbar und solidarisch) als Rechtsadressat erfüllt werden muss. Diese bleibt aber als persönliche Pflicht eines jeden Mitgliedes bestehen bis einer – allein oder zusammen mit anderen – diese Pflicht erfüllt hat. Wird diese Pflicht von einem Mitglied oder mehreren der Gemeinschaft erfüllt, so befreien sie dadurch alle Mitglieder. Wenn niemand von ihnen diese Pflicht erfüllt, machen sich alle schuldig und sind für die Nichterfüllung verantwortlich. Beispiele dafür sind u. a. Errichtung von ausreichend Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Rettungsdienste, Bibliotheken zum Wohle aller, aber auch die Ausbildung von ausreichend (weiblichen oder männlichen) Ärzten, Lehrern, Sozialarbeitern, Rechtsanwälten, Erziehern, Forschern und Wissenschaftlern etc. Auch das Leisten von ausreichender sachlicher und finanzieller Hilfe für Bedürftige und die Entrichtung von Steuern ist eine gemeinschaftliche Pflicht in diesem Sinne. Um diesen Pflichten Nachdruck zu verleihen, bezeichneten die muslimischen Gelehrten sie als »Rechte Gottes«, damit sie eine Art von „Heiligkeit“ gewinnen und unbedingt erfüllt werden. Diese Bezeichnung halte ich für unangebracht, wenn man bedenkt, dass z. B. Steuern, die man als »Gottesrechte« bezeichnet, geändert bzw. abgeschafft werden können, dann wird „Gottesrecht“ ein Gegenstand der menschlichen Entscheidung, die richtig, falsch oder sogar miserabel sein kann. So z.B. Entscheidungen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, deren Auswirkungen manchmal für die Gesellschaft schädigende Folgen haben können.


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