Gewohnheitsrecht
Gewohnheitsrecht
M. Ibrahim
Gewohnheit ist eine sekundäre Quelle der Rechtsfindung und muss bei der Normsetzung berücksichtigt werden. Es ist bekannt, dass Mohammad ibn idris aš šafi`i, als er von Irak nach Ägypten übersiedelte, einige von seinen Rechtsmeinungen geändert hat, weil die Gewohnheiten der Ägypter anders waren als die Gewohnheiten der Bewohner von Irak, wo er seine Rechtsmeinungen gebildet und entwickelt hatte, so dass man von der alten und neuen šafi`itische Rechtsschule sprecht. Der einzige Grund dafür war die unterschiedliche Gewohnheit in den beiden Ländern.


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