Besser browsen mit Firefox
Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Publikationen Einführung Usul al fiqh Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht

— abgelegt unter:

Gewohnheitsrecht

M. Ibrahim

Gewohnheit ist eine sekundäre Quelle der Rechtsfindung und muss bei der Normsetzung berücksichtigt werden. Es ist bekannt, dass Mohammad ibn idris aš šafi`i, als er von Irak nach Ägypten übersiedelte, einige von seinen Rechtsmeinungen geändert hat, weil die Gewohnheiten der Ägypter anders waren als die Gewohnheiten der Bewohner von Irak, wo er seine Rechtsmeinungen gebildet und entwickelt hatte, so dass man von der alten und neuen šafi`itische Rechtsschule sprecht. Der einzige Grund dafür war die unterschiedliche Gewohnheit in den beiden Ländern.

Zum Volltext >>>

 

Artikelaktionen