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Der Konsens

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Der Konsens

 M. Ibrahim

 

Ideengeschichtlich ist festzustellen, dass sich die Idee des Konsenses in den Köpfen der Muslime so festgesetzt hat, dass man es für selbstverständlich hält,  jede öffentliche Angelegenheit auf Grund eines Konsenses zu entscheiden sei. Außerdem dürfen im Prozess der Konsensfindung nur bestimmte Gelehrte, die die Stufe des Idschtihad[1] erreicht haben, beteiligt werden.

Das Mehrheitsprinzip konnte dadurch nicht entwickelt und bewusst als Grundlage der Entscheidung praktiziert werden, obwohl die wichtigsten Entscheidungen nach dem Tode des Propheten Mohammad nach diesem Prinzip getroffen worden sind. Beispiele dafür sind u.a. die Wahl des ersten Nachfolgers des Propheten und die Ernennung des dritten und vierten Kalifen, die Kriegsführung gegen diejenigen, die abgelehnt haben, die Zakah nach dem Tode des Propheten weiter zu zahlen, oder die Entscheidung darüber, dass die Ackerländer in den eroberten Gebieten nicht enteignet werden sollen.

Ich halte es für wichtig, diesen Aspekt zu betonen, dass öffentliche Angelegenheiten niemals durch einen Konsens entschieden werden konnten und können. In solchen Fälle muss das Mehrheitsprinzip herangezogen werden.

Die Systemtheoretiker definieren das Regieren als die Verteilung von verbindlichen Werten in Form von allgemein gültigen Normen, d. h. Entscheidungen zu treffen und sie durchzusetzen. Dies leitet uns dazu über, das System, in dem diese Entscheidungen getroffen werden sollen, nachzudenken. So fängt man an, Gedanken über das Schuraprinzip (Beratung und Beschlussfassung bzw. Deliberation), das System des Rechts und überhaupt über das „islamische“ politische System anzustellen.

Die rasante politische Entwicklung, der politische Führungsstil, die Trennung zwischen Politik und Gesellschaft, die Methode der einseitigen Entscheidung über allgemeine öffentliche Fragen durch die Machthaber, sowie die Auseinandersetzung der Anhänger der Rechtschulen unter einander, haben dazu geführt, dass das Mehrheitsprinzip in den Hintergrund geraten ist, ja sogar aus dem islamischen Denken verschwand. Ein öffentliches Recht blieb daher unter-entwickelt.

Daher ist es wichtig zu klären:

Was ist überhaupt mit dem Konsens gemeint,

Welche Angelegenheiten sind oder sollen durch Konsens entschieden werden

Wer am Prozess der Konsensbildung beteiligt werden darf,

und schließlich, ob dieser Konsens, der hier als juristischer Konsens genannt wurde, stattgefunden hat.



[1] Die Fähigkeit, Normen abzuleiten oder  zu entwickeln.                                     

                                                                                                                    

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