Radikalisierung der jungen Muslime
18. 09. 2009
Fiktiver Austausch von Argumenten zwischen Dr. Bertrams, Präsident des Verfassungsgerichtshofs NRW, Ibn Hamza und Abu Dujana
Mohamed Ibrahim
Unter dem Titel:
„Verfassungsrichter: Scharia nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“
berichtet
der Evangelische Pressedienst auf seiner Webseite[1], nach einer Mitteilung
der
Evangelischen Kirche von Westfalen, die den Verfassungsrichter zu einem Vortrag
bei einer kirchlichen Veranstaltung in Münster am 2. September 2009 eingeladen
hat[2], folgendes:
„Für Nordrhein-Westfalen obersten Verfassungsrichter Michail Bertrams ist der Islam zum Teil nicht mit den Grundwerten der Verfassung vereinbar“.
Warum?
Weil „der Islam und das islamische Recht, die Scharia, der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang als dem Mann zu wiesen“, seiner Ansicht nach.
Deswegen empfiehlt er dem Staat: „nur mit solchen Religionsgemeinschaften zu kooperieren und nur diejenigen fördern (dürfe), welche die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung vorbehaltlos bejahen und stärken“.
Er meint: „Eine muslimische Lehrerin, die auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, bekennt sich deshalb nicht ohne Vorbehalt und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und unseren Werte. (…) Das Beharren einer Frau auf dem Kopftuch schließe ihre Eignung für den Beruf der Lehrerin an einer staatliche Schule aus.“
Hier wurde ein Urteil ausgesprochen, nicht nur gegen die aus religiösem Pflichtbewusstsein Kopftuch tragenden muslimischen Frauen, die ihren Beruf als Lehrerinnen ausüben wollen, sondern auch gegen den Islam selbst als Religion. Denn gewöhnlich denkt man in der ersten Linie an die Islamische Religion als solche, wenn die Rede von Islam ist. Daher erweitert er undifferenziert den Satz um die „Scharia“, die seiner Meinung nach, der Frau eine niedrigere Stellung zuweist als dem Mann. So wird sowohl der islamische Glaube als auch das „ islamische Recht, die Scharia“ als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärt.
Und trotz seiner Relativierung in dem Satzteil „zum Teil“, die in dem Titel der Pressemitteilung gar nicht beachtet worden ist, bleibt das Urteil: „der Islam, als ganzes, sei nicht mit den Grundwerten der Verfassung vereinbar“ in vielen Köpfen bestehen, weil diese Äußerung ein Bestätigung für ein weit verbreitetes Vorurteil darstellt.
Dr. Bertrams sollte uns jedoch erklären,
wie man seine Aussagen mit folgenden Artikeln des Grundgesetzes vereinbaren kann, u.a.:
§ 1 Abs.1 GG, der besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist[3], und
§ 3 Abs. 3 GG, in dem die Verfassung vorschreibt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, (…) seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (…).", und
§ 4 Abs. 3 GG, in dem verbrieft ist, dass „die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich (ist)“.[4]
Es lässt sich nun fragen, ob es Sinn macht, wenn Muslime ihre Belange vor dem Verfassungsgerichtshof bringen, dessen Präsident sich öffentlich zu dieser Einstellung bekennt. [5]
Kein Wunder, wenn ein YouTube-Prediger den Quranvers 2:120[6] ohne den Kontext der Offenbarung (Asbab al Nuzul) zu berücksichtigen, so ausgelegt hat, dass er in Richtung jungen Muslimen sagen kann: „ Dialog und Integration sind nur für dein Verderben…Sie (Juden und Christen, M.I.) werden immer versuchen, dich KAFER zu machen… Sie werden Immer versuchen, deinen Glauben in deinem Herz zu zerstören“[7] .
Auf der anderen Seite fragt man sich: Was hätte Dr. Bertrams gesagt, wenn er Kenntnisse davon gehabt hätte, was Abu Bakr Ibn Hamza, gleichgültig wer diese Person ist, in einem Rund-Mail gegen die Grundordnung dieses Land propagiert?
Ibn Hamza hat in diesem Rund-Mail das Grundgesetz, die Demokratie und die freiheitliche demokratische Grundordnung als Kufr (Unglaube) bezeichnet und Deutschland für „Darr al-Kufr“ (Land des Unglaubens) erklärt. Seiner Meinung nach begehe ein Muslim, der sich zu dieser Ordnung bekennt und das Grundgesetz der Demokratie als für sich legitim und rechtmäßig erachte, nicht eine Sünde, sondern er begehe Kufr, das heißt: Abfall von der Religion.
Diese Propaganda kann man als geistige Vergewaltigung und geistigen Terrorismus bezeichnen.
Und auf seine Art relativiert Ibn Hamza seiner Aussage folgendermaßen:
„Das heißt aber nicht, dass man die Gesetze in diesem Land nicht einhält solange diese die islamischen Pflichten wie die Abwendung vom Tāghūt, die Hingabe zu Allāh, und Anbetung an Allāh, (und natürlich auch das Tragen von Kopftuch, M.I.) etc. nicht beeinträchtigen, und zwar aus dem Grund heraus, dass man mit ihnen und dem Tāghūt nicht in Konflikt geraten möchte und nicht weil man diese Gesetze als legitim und rechtmäßig anerkennt, denn als legitim und rechtmäßig anzuerkennen ist nur Sharī’a (Gesetzgebung, M.I.) Allāhs. Andernfalls begeht man, wie gesagt, Shirk.“[8]
Eigentlich, wenn Ibn Hamza mit sich selbst im Klaren wäre, müsste er als Muslim mit dieser Einstellung, das Land sofort verlassen. Denn er darf nach Meinung der Gelehrten, von denen er diese Meinungen übernommen hat, nicht in solchen demokratischen Ländern leben. Nein er bleibt hier, weil in diesem Land verführerische soziale Sicherung gibt, auf die er nicht verzichten möchte.
Und was hätte Dr. Bertrams gesagt, wenn er das Video von Abu Dujana gesehen hätte?
Der in Bonn lebende Islam-Prediger Abu Dujana propagiert in einem Video die Meinung − ganz im Einklang mit der Meinung von Ibn Hamza−, dass die Muslime nicht wählen dürfen, weil Wahlen „Kufr“ sind.
Wer Abu Dujana ist, lassen wir ihn sich selbst vorstellen:
„ich bin alhamdu lILLAH hier in Deutschland groß geworden, ich kenne die Deutschen sehr sehr gut, - ja -, ich brauche keinen, um mir zu erklären, ich kenne die deutsche Sprache und befasse mich mit (er sagt nicht womit, wahrscheinlich mit den sozialen und politischen Belangen). Ich lebe in Deutschland, lese Zeitungen und ich weiß ein bisschen, wie die Politik läuft...“ [9].
Also ein Deutschlandexperte!
Abu Dujana, wie man dem Video entnehmen kann, hat seinem Vater und Sheikh Abdul Akhir, wer auch immer diese Personen sind, konsultiert. Demnach sind sie übereinstimmend der Meinung, dass man im Bezug auf politische Wahlen zwischen einem „islamischen Land“ und einem „Land von Kuffar (Ungläubigen)“ unterscheiden muss. „In einem Islamischen Land vertrete ich die Meinung oder ich bin überzeugt von der Meinung, dass man sich an der Wahl nicht beteiligen darf und, dass diese Tat ein purer Kufr ist“, sagte er.
Und mit welcher Begründung?
„weil in einem islamischen Land ist das normalste in der Welt, oder es muss einfach so sein, dass der Islam regiert. Da wird nicht abgestimmt, ob das Land mit dem Islam oder der Demokratie regiert, sondern es muss mit dem Islam regiert, da gibt es keine Wahl. Daher siehe ich diese Tat als unerlaubt. Aber in einem „Kafer-Land“, sehe ich, oder ich bin von der Meinung der Gelehrten überzeugt, die sagen, dass man zum Beispiel an der Bundestagswahl usw. auch nicht teilnehmen darf. Das sind Wahlen, die zum Taschrie` (Gesetzgebung) führen. Das bedeutet du wählst jemanden, der dann später Gesetze, die nicht mit Allahs Gesetze übereinstimmen (verabschiedet M.I). Das Ist KUFR. Und Gesetze, die gegen Allahs Gesetze sind, sind KUFR. Deswegen bin ich davon überzeugt, dass dies nicht erlaubt ist. Wir (Muslime M.I.) können keine Wahl haben, wir müssen mit Allahs Gesetzen regiert werden, es gibt keine andere Wahl. Das ist eine Sache, die zweite Sache ist, dass Demokratie und jede andere Gesetzgebung und jedes System außer Allahs Gesetz eine falsche Gottheit ist, ist eine Religion. Und wer das annimmt, er hat damit KUFR begangen, Ein Widerspruch zu la ilaha illa Allah. (Glaubensbekenntnisse der Muslime, M.I.) Demokratie ist eine Religion; ist etwas was gegen Allahs Gesetze ist.“
Anlass seiner Rede war, dass Muslime in der Stadt Bonn eine Wahlgemeinschaft gegründet haben und eine Wahlliste zur Kommunalwahl von etwa dreißig Personen erstellten. Sie haben sich in Moscheen vorgestellt und ihre Motive dargelegt. Anders gesagt, sie haben für sich Wahlwerbung gemacht. Abu Dujana lehnt diese Wahlwerbung und diese Personen ab, weil er weder von der Idee noch von den Personen selbst überzeugt ist. Außerdem enthält die Wahlliste Namen von Frauen[10], die gewählt werden wollen.
„Masha-a Allah, Frauen, die sich angepasst haben, die integriert sind, die modern sind, nicht wie wir, wir sind Bauern, hängenblieben, wir sind streng“, sagte er schmunzelnd, während seine Gestik und Körpersprache eine Herabwürdigung und Ablehnung dieser Frauen ausdrucken soll.
Also, was hätte nun Dr. Bertrams gesagt, wenn er dieses Video gesehen hätte?
Und was hätten Abu Dujana und Ibn Hamza gesagt oder geschrieben, wenn sie von der Meinung von Dr. Bertrams erfahren hätten?
Hier sehen wir, dass Argumente indirekt für die eigene Meinung ausgetauscht werden, die nur zur Radikalisierung der jungen Muslime führen.
Ihre Meinungen beruhen auf Mangel an Informationen über zwei wissenschaftliche Disziplinen: „Usul al Fiqh“ und die Politikwissenschaft.
Usul al fiqh ist „die Quellenlehre und Methoden der Rechtsfindung im Islam“.
Von dieser Disziplin entnehmen wir, dass die islamische Scharia aus Glaubensnormen, Ethischen bzw. Moral- Normen, Normen für rituelle Handlungen und Normen für das soziale Handeln, bzw. für die zwischenmenschlichen Beziehungen besteht.
Islamische Scharia ist nicht das islamische Recht, sondern das Islamische Recht ist ein Teil der islamischen Scharia, nämlich „der Teil der Scharia, welcher sich mit der Regelung der zwischenmenschlichen Beziehungen beschäftigt“. In dieser Definition wird zwischen religiösem Recht (Ibadat-Recht) und weltlichem Recht (Recht der Mu´amalat) unterschieden; diese hängt mit der Begründung von Normen zusammen. Normen der Ibadat sind nicht rational begründet, während Normen der zwischenmenschlichen Beziehungen rational begründet und rational begründbar sind.
Islamische Scharia zielt darauf, wie in der Literatur dieser Disziplin zu lesen ist, Nutzen für den Menschen zu bringen und Schaden von ihnen abzuwenden[11].
Usul al fiqh gibt uns Auskunft über den Geltungsbereich des islamischen Rechts und lehrt uns, dass dieses Recht im Allgemeinen, und in besonderen das Strafrecht, in einem Land, wie Deutschland nicht anzuwenden ist. (Um Missverständnisse zu vermeiden, hier ist die Rede von Normen der zwischenmenschlichen Beziehungen.)
Trotzdem kann man als Muslim weitgehend in Deutschland im Einklang mit der Vorschriften der islamischen Scharia leben, dank der Bürger- und Grundrechte des Grundgesetzes und der Liberalität des deutschen Rechts[12]. Schließlich sind die meisten deutschen Gesetze mit dem islamischen Recht vereinbar, so dass man sie als islamische Gesetze betrachten kann. „Die nicht islamischen Rechtsnormen müssen nicht notwendigerweise den islamischen Rechtsnormen widersprechen. Grund dafür ist die rationale Begründung von Rechtsnormen – Die islamischen Rechtsnormen sind nicht religiös, sondern rational begründet[13]. – Somit können sie auch in das islamische Recht integriert und Teil der islamischen Schari`a werden. Dann gewinnen sie für die Muslime zweifache Verbindlichkeiten, zum einen, weil sie legitimes und positives Recht sind und zum anderen, weil ihre Beachtung, so gesehen, eine religiöse Pflicht wäre.“[14]
Auch von Usul al fiqh lernen wir, dass die höchste normative Quellen für die Muslime der Quran und die Sunna des Propheten (asw.) sind. Was die Kleidervorschriften betrifft, finden wir zwei Stellen[15] im Quran, in denen diese Vorschriften vorkamen. Daraus entnehmen die Muslime, dass die Frauen sich bedecken sollen. Wie genau, erfahren wir nichts aus dem Quran, sondern aus der Sunna des Propheten. In einer berühmten Aussage sagt er „Wenn eine Frau das Reifealter erreicht, darf von ihr nichts zu sehen sein außer die Hände und das Gesicht“. Das Tragen von „Burka“ oder „Niqab“ ist eine unbegründete Übertreibung.
Außerdem wissen wir sowohl aus dem Quran als auch aus der Sunna, dass es einen Begriff gibt, der „`A U R A“ heißt.
`Aura ist „die Körperteile eines jeden Mensch, die von den andere Menschen nicht gesehen oder berühren werden dürfen, welche Körperteile diese sind, hängt davon ab wer der/die andere ist.“
Dies gilt für alle Muslime, Männer, Frauen und Kinder. Auch bindet dieses Konzept die Muslimen in ihren sozialen Beziehungen zu den Nichtmuslimen. (Nebenbei: dieses Konzept wartet darauf, dass jemand darüber eine Studienarbeit schreibt)
Ein fremder Mann darf nichts von einer Frau sehen (und sehen können), außer ihrer Hände und ihrem Gesicht und zwar unter bestimmten Vorschriften, die der Mann beachten sollte.
So wie es für die Frauen Kleidervorschriften gibt, gibt es auch Kleidervorschriften für die Männer.
Im Allgemeinen sieht dieses Konzept vor, dass die Kleider nicht durchsichtig sein dürfen und nicht so eng, dass sie die Körperkonturen betonen.
Einen Vollbart wachsen zu lassen ist das „Hijab“ (Bedeckung) der Männer. Das ist unbestritten. Umstritten ist, wie lange soll er sein. Verbietet man den muslimische Lehrerinnen, Kopfbedeckung zu tragen, muss man aufgrund des Gleichheitsgebots den muslimische Männer verbieten, ihre Bärte wachsen zu lassen, wenn sie als Staatsbeamte oder Angestellte des Staats arbeiten wollen. Und aus dem gleichen Grund muss diese Vorschrift auch für Nichtmuslime gelten. Dann wird unvermeidlich zu fragen, ob der Präsident des Verfassungsgerichtshof (von Aussehen her könnte man meinen, er wäre einen Muslim[16]) seinen Vollbart behalten darf.
Damit wird die Frage der Vereinbarkeit des Verbots, Kopftuch zu tragen, mit den Werten des Grundgesetzes nach diesem Aspekt plausibel und konkret.
Eine der Hauptargumente gegen das Tragen von Kopfbedeckung ist, dass es ein politisches Zeichnen sei. Musliminnen wollen damit ein politisches Zeichen setzen, so die Behauptung. Alle Muslime wissen aber, dass dies in keiner Weise zutrifft. Mit diesem Argument offenbaren sich diejenigen, die sich gegen das Tragen von Kopftuch aussprechen, dass sie, in Kontext des Islam-West-Konfliktes, diese Polemik politisch motiviert betrachten.
Daher ist das Problem des Tragens von Kopftüchern kein juristisches, sondern ein politisches Problem.
Nun ist zu fragen, wie kann man Dr. Bertrams davon überzeugen, dass er ein Teil seiner Zeit dem Usul al fiqh widmen solle, damit er etwas Genaueres über die normativen Hintergründe der eine Million Muslime, die in seinem Bundesland leben, erfahren kann?
Aber was sollte er tun, wenn vier Million Muslime in Deutschland versäumt hatten, die Grundlage und die Philosophie ihre Religion und ihr Glaube in eine stilistisch niveauvolle und logisch nachvollziehbare Sprache, wenn überhaupt darzustellen, die von einem Jurist wie Dr. Bertrams lesbar sein kann.
Wir haben es versucht und ich denke, was auf unserer Seite veröffentlicht worden ist, müsste für die erste Lektüre ausreichend sein.[17]
Auf der andern Seite braucht man nicht Abu Dujana, Ibn Hamza und ihre Genossen davon zu überzeugen, dass es diese beiden Disziplinen gibt. Sie wissen schon viel und das, was sie wissen reicht ihnen vollkommen aus. Wofür sollen sie wissen was Politikwissenschaft ist, in der das politische System Deutschlands, das Wahlrecht und das Parteien System, die vergleichende politische Systeme, die Politikanalyse, die Demokratietheorien etc. gelehrt wird.
Ihre alten Gelehrten hatten diese Disziplin gar nicht gehabt. Und ihre zeitgenössischen Vorbilder[18], sind „all round Gelehrte“ ohne Kenntnisse von Usul al fiqh und Politikwissenschaft. Auch ohne Kenntnisse von der „Geschichte der Machtausübung unter den Muslimen“ etc.
Deswegen beschäftigen sie sich nicht mit Fragen wie:
Wie kann die politische Macht unter den Muslimen friedlich und ohne Blutvergießen übertragen werden?
Machthaber in der islamischen Welt geben erst dann ihre Macht auf wenn sie sterben, (z.B. in Syrien) oder wenn man sie umbringt (z. B. Pakistan), oder wenn man gegen sie putscht, wie es in den meisten arabischen Ländern der Fall ist. Sie beschäftigen sich auch nicht mit der Frage der Schura (Beratung und Beschlussfassung) und wie sie in unsere Zeit praktiziert werden kann? Daher kommen sie nicht darauf, sich mit den Demokratietheorien zu beschäftigen. Demokratie ist für sie eine Religion der Kuffar, und man kann sich entscheiden, entweder für den Islam, dann ist er Gläubiger oder für die Demokratie, dann ist er Kafer, basta.[19]
Daher brauchen auch, Abu Dujana, Ibn Hamza und Co sich nicht mit solchen Fragen zu beschäftigen.
Ihre Klienten sind sowieso nicht so sehr anspruchsvoll und erwarten keine komplizierten Erklärungen und Erläuterungen. Sie wollen nur erklärt haben, ob die Dinge „Halal“ oder „Haram“, also erlaubt oder verboten sind, und das ist, was Abu Dujana, Ibn Hamza und Co am besten sagen können. Begründen können sie nicht.
Allerdings kann man diese Klienten mit einer Frage konfrontieren:
Glaubt ihr, dass die sogenannten Gelehrten aus der arabischen Halbinsel, von denen die Meinungen von Abu Dujana, Ibn Hamza und Co stammen, über Demokratie, Parlamentarismus und Wahlrecht etwas anderes als Kufr sagen dürfen?
Und warum dürfen sie nichts anders sagen liegt auf der Hand.
Lesen Sie dazu
[1] http://www.epd.de/west/west_index_67813.html
[2] http://www.ekvw.de/Pressemeldungen.567+M54efb87e4a9.0.html
[3] Kopftücher tragende muslimische Frauen empfinden das Tragen von Kopftuch als Teil und Schutz ihre Würde. Nach Aussagen vieler von ihnen fühlen sie sich entblößt, wenn sie gezwungen werden, vor fremden Männern ihre Kopfbedeckung abzulegen.
[4] Das Argument mit der Neutralität des Staates gegen das Tragen von Kopftuch ist widerlegbar. Die Idee der Neutralität des Staates ist in den Lehrbücher nachvollziehbar und plausibel. In der Realität kann der Staat, der von politischen Parteien regiert wird, die sich zu einer bestimmten Religion bekennen nicht neutral sein. Die neulich kreierte Tapferkeitsauszeichnung heißt „Tapferkeitskreuz“ und nicht „Tapferkeitsadler“, nur um ein Beispiel zu nennen.
[5] sehe: Rechtsprechung Nordrhein-Westfalen im Bezug auf das Tragen von Kopfbedeckung auf: http://www.justiz.nrw.de/ses/volltext.php , dann suche nach Kopftuch.
Sehe auch: L e i t s ä t z e zum Urteil des Zweiten Senats des Bundes Verfassungsgerichts vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -
[6] „Weder die Juden noch die Christen werden mit dir zufrieden sein, bis du ihrem Glaubensbekenntnis folgst. Sag: Gewiß, Allahs Rechtleitung ist die (wahre) Rechtleitung. Wenn du jedoch ihren Neigungen folgst nach dem, was dir an Wissen zugekommen ist, so wirst du vor Allah weder Schutzherrn noch Helfer haben.“ 2:120
[7] Sehe: http://www.youtube.com/watch?v=IfR1Y7Fy_LU
[8] Sehe: http://awis-islamforschung.eu/archiv-1/loyalitaetserklaerung
[9] http://www.youtube.com/watch?v=V9CTR2EOG8Q
[10] http://www.kismetonline.at/index.php?p=news&area=1&newsid=471&name=bff-bonn-wir-sehen-uns-nicht-als-opposition
[11] Sehe: http://awis-islamforschung.eu/publikationen-1/einfuhrung-usul-al-fiqh/islamische-scharia-versus-menschenrechte
[12] Ich war Zeuge in einem Prozess vor dem 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Heidelberg, in der zwei Muslime über die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gestritten haben. Der Kläger verlangt von dem Beklagten eine Geldsumme, die er bekommen sollte, zu zahlen zuzüglich Zinsen. Der Richter hat ihm Recht gegeben, aber er lehnte die Zahlung von Zinsen ab, da die Streitenden Muslime sind und die Rechtsprechung in den islamischen Ländern die Zahlung von Zinsen ablehnt. (A.Z. 11o 186-06 KFH)
[13] Vergl.z.B: Abdul Wahhab Khallaf , Usul Al Fiqh, Kuweit, 1986, S. 63 ff.
[14] Mohamed Ibrahim, Missverständnisse über islamisches Recht, Al-Islam, 2001/1, S. 18
[15] Sehe Surat Al Nour Nr. 24 Vers 30 bis 31 und Surat Al Ahzab Nr. 33 Ver 53 bis 63
[16] Sehe: http://www.vgh.nrw.de/mitglied/betrams.htm
[17]Sehe:http://awis-islamforschung.eu/publikationen-1/einfuhrung-usul-al-fiqh
[18] Sehe: http://awis-islamforschung.eu/der-falsche-jihad
[19] http://www.youtube.com/watch?v=euFGJxU8loU&feature=related


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