Urteil zum Islam-Gebet
01. 10. 2009
Politiker kritisieren Urteil zum Islam-Gebet
Von Florentine Anders und Katrin Lange
Protest, Kritik, aber auch Zustimmung - die Reaktionen auf das Urteil des Verwaltungsgericht gehen weit auseinander. Die Richter hatten am Dienstag entschieden, dass ein muslimischer Schüler sein Mittagsgebet an der Schule verrichten darf.
An vielen Schulen herrscht nun Verunsicherung, was das Urteil für den Alltag bedeutet. Die Bildungsverwaltung stellte gestern klar, dass sie das Urteil als Einzelfallentscheidung betrachtet. Konsequenzen für andere Schulen habe es deshalb nicht, sagt Sprecher Jens Stiller. Zumal die Bildungsverwaltung noch die Möglichkeit der Berufung prüfe. Sollte es weitere Schüler geben, die den Anspruch anmelden, ein Mittagsgebet in der Schule zu halten, müsse jeder Einzelfall neu geprüft werden.
Den Vorschlag der Bundes-CDU, in allen
Schulen Räume der Stille zu schaffen, weist Stiller zurück. Das habe
nichts mit der Realität an Berliner Brennpunkt-Schulen zu tun. Häufig
seien bis zu 80 Prozent der Schüler nichtdeutscher Herkunft und würden
verschiedener Glaubensrichtungen angehören. Ein gemeinsamer Raum zum
Beten würde da nur zu Spannungen führen, betont Stiller. In der
Berliner CDU gibt es daher auch deutliche Kritik an dem Richterspruch.
"Das Urteil schadet der Integration am Ende mehr, als damit gewonnen
wäre. Mit dieser Aufkündigung der Neutralität an den Schulen ist ein
Stein ins Rollen gebracht worden, der zu einer Zerfaserung und damit
Parallelisierung führen kann, die ernsthaft niemand wünscht", sagt Kurt
Wansner, integrationspolitischer Sprecher der CDU. Ähnlich sieht es
auch der Schulstadtrat in Neukölln.
"Ich halte daran fest, dass die Schule
grundsätzlich glaubensneutral sein sollte", sagt Wolfgang Schimmang
(SPD). Der Religionsunterricht sei die einzige religiöse Aktivität, die
er akzeptiere. Gerade durch die gebotene Neutralität sei die Schule ein
Schmelztiegel der Integration. Schimmang befürchtet nun, dass das
Urteil von fundamentalistischen Eltern missbraucht werden könnte. Noch
sei nicht abzusehen, ob aus einem Einzelfall eine Massenbewegung werde.
Wenn das der Fall wäre, würde sich die Schule von einer Institution der
Neutralität in eine Glaubensanstalt verwandeln. Seine Schulleiter habe
er angewiesen, weitere Gebetswünsche der Schulaufsicht und dem
Schulträger zu melden. Nur so könne festgestellt werden, ob sich die
Fälle häuften.
Georg Krapp glaubt nicht, dass das Urteil
weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Er ist Schulleiter am
Albert-Schweitzer-Gymnasium in Neukölln mit einem Schüleranteil
nichtdeutscher Herkunft von 85 Prozent. Krapp hat das letzte Mal 2005
Anfragen von Schülern gehabt, die an der Schule beten wollten. Zwar
habe er sie auf das Neutralitätsgebot der Schule hingewiesen, letztlich
aber dann eine praktikable Lösung mit den Schülern gefunden: Wer beten
wolle, könne im Sekretariat nachfragen, welcher Raum gerade frei sei.
Dann könnten sich die Schüler einen Schlüssel geben lassen. Allerdings
sei die damals gefundene Lösung heute nicht mehr machbar, weil das
Gymnasium auf Ganztagsbetrieb umgestellt wurde und jeder Raum gebraucht
werde. Quelle: Berliner Morgempost 01.10.2009


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